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   BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94   

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https://dejure.org/1994,6449
BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94 (https://dejure.org/1994,6449)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1994 - IX R 28/94 (https://dejure.org/1994,6449)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1994 - IX R 28/94 (https://dejure.org/1994,6449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 508
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur dann in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

    Unter nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer dem anderen aufgrund eindeutiger Abmachungen eine Stellung eingeräumt hat, aufgrund derer der andere wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen kann (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; in BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

    Ihre Rechtsposition wurde auch nicht aufgrund etwaiger Ansprüche des Klägers auf Aufwendungsersatz wertlos (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und in BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

  • BFH, 01.06.1994 - X R 40/91

    Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur dann in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

    Unter nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer dem anderen aufgrund eindeutiger Abmachungen eine Stellung eingeräumt hat, aufgrund derer der andere wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen kann (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; in BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

    Ihre Rechtsposition wurde auch nicht aufgrund etwaiger Ansprüche des Klägers auf Aufwendungsersatz wertlos (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und in BFHE 174, 442 [BFH 01.06.1994 - X R 40/91], BStBl II 1994, 752).

  • BFH, 30.10.1990 - IX R 110/86

    Zurechnung des Nutzungswerts einer Wohnung bei an der Nutzung gehindertem

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
    Dies betrifft nur die Zurechnung der Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 IX R 110/86, BFHE 162, 429, BStBl II 1991, 142, zur Nutzung einer Wohnung gegen den Willen des Eigen tümers).
  • BFH, 28.11.1990 - X R 61/89

    Voraussetzungen des Abzugs von Fahrtkosten als Spenden

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
    Der erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 27. November 1990 IX R 186/87 (BFH/NV 1991, 305) aufgehoben und die Sache an das FG mit folgender Begründung zurückverwiesen: Erhöhte Absetzungen würden nach § 7 b Abs. 5 Satz 1 EStG grundsätzlich nur für ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung gewährt.
  • BFH, 27.11.1990 - IX R 186/87
    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
    Der erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 27. November 1990 IX R 186/87 (BFH/NV 1991, 305) aufgehoben und die Sache an das FG mit folgender Begründung zurückverwiesen: Erhöhte Absetzungen würden nach § 7 b Abs. 5 Satz 1 EStG grundsätzlich nur für ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung gewährt.
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Insbesondere bei einander nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn der bürgerlich-rechtliche Eigentümer dem anderen aufgrund eindeutiger Abmachungen eine Stellung eingeräumt hat, aufgrund derer der andere wirtschaftlich wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen kann (z. B. BFH-Urteil vom 22. September 1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508 m. w. N.).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 101/95

    Bestandsvergleich - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Aufbauten auf Grundstück

    Die Anknüpfung ausschließlich an § 39 Abs. 2 AO 1977 würde in Widerstreit treten zu der gefestigten Rechtsprechung, daß wirtschaftliches Eigentum nahestehenden Personen --insbesondere Eheleuten, aber auch Kapitalgesellschaften und ihren beherrschenden Gesellschaftern-- nur aufgrund eindeutiger und formwirksamer Vereinbarungen verschafft werden kann, aufgrund derer der andere wirtschaftlich wie ein Eigentümer über das Wirtschaftsgut verfügen kann (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186; vom 22. September 1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508, m.w.N.; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).
  • FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01

    Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich

    Gerade im Verhältnis zu Angehörigen hat die Rechtsprechung an den Nachweis strenge Maßstäbe aufgestellt; die bloße Behauptung einer mündlichen Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder genügt den Anforderungen nicht (BFH-Urteile vom 21.05.1992 X R 61/91, BStBl II 1992, 944, 945; vom 22.09.1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508).
  • FG Brandenburg, 16.11.2005 - 2 K 1869/02

    Steuerliche Anerkennung einer Umsatztantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Soweit der Geschäftsführer für den Gesamtbetrieb verantwortlich ist, hält er hingegen eine Erfolgsbeteiligung nur in Form einer Gewinntantieme für sachgerecht (BFH-Urteil vom 20. September 1995 I R 130/94, BFH/NV 1995, 508, unter II.1. der Gründe).
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 185/07

    Einordnung einer Übertragung von Vermögenswerten als vollumfängliche Schenkung an

    b) Dabei gelten gerade im Verhältnis zu Angehörigen strenge Maßstäbe, so dass bloße Behauptungen einer mündlichen Treuhandvereinbarung nicht ohne weiteres genügen (vgl. BFH vom 22. September 1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508; vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, 945), so erst recht nicht schon die Bekundungen der Klägerin und der zeugenschaftlich vernommenen Abkömmlinge, der Schenker als "Familienoberhaupt" habe der Klägerin aufgetragen, den Töchtern bei Bedarf Geld auszuzahlen.
  • BFH, 28.02.2007 - IX B 151/06

    NZB: Objektverbrauch, Ehescheidung

    b) Auf die in diesem Zusammenhang geltend gemachte "Zurechnung" des Erstobjekts auf die geschiedene Ehefrau des Klägers kommt es angesichts der nicht mit Verfahrensrügen i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO angefochtenen und infolgedessen nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellung des Finanzgerichts zum Alleineigentum des Klägers an diesem Objekt nicht an; abgesehen davon ist dem Vortrag des Klägers auch nicht ansatzweise zu entnehmen, aufgrund welcher Tatsachen die geschiedene Ehefrau als allenfalls wirtschaftliche Eigentümerin des Erstobjekts angesehen werden könnte (zur Erheblichkeit wirtschaftlichen Eigentums für die Wohnungseigentumsförderung vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508).
  • FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98

    Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Gerade im Verhältnis zu Angehörigen hat die Rechtsprechung an den Nachweis strenge Maßstäbe aufgestellt; die bloße Behauptung einer mündlichen Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder genügt den Anforderungen nicht (BFH, Urteile vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BStBl II 1992, 944, 945; vom 22 September 1994, IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508; Nds. FG, Urteil vom 9. Mai 1979 IX 185/76, EFG 1979, 556, rkr.; Hess. FG, Urteil vom 2. Februar 1983 X 148/82, EFG 1983, 565, rkr.).
  • FG Hessen, 06.10.1997 - 13 K 3314/95

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen für den Anbau an

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  • FG Niedersachsen, 02.12.2004 - 10 K 130/89

    Zurechnung von Einkünsten aus einer Beteiligung an einer Partnerschaftsgruppe;

    Gerade im Verhältnis zu Angehörigen hat die Rechtsprechung an den Nachweis strenge Maßstäbe aufgestellt; die bloße Behauptung einer mündlichen Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder genügt den Anforderungen nicht (BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, vom 22 September 1994 IX R 28/94, BFH/NV 1995, 508).
  • FG Brandenburg, 13.11.1996 - 2 K 196/96

    Voraussetzungen für eine Einkommensteuerbegünstigung; Anforderungen an eine

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